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POST VON DER POLIZEI ? – KEINE PANIK

Es kann sein, dass du (in naher oder ferner Zukunft) betreffend ZACK, Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft erhältst. Wenn dich ein Brief erreicht, bleib ruhig. Trotzdem musst du schnell handeln. Handelt es sich um einen Strafbefehl, empfehlen wir dir, Einspruch einzulegen. Diesen musst du innerhalb von 10 Tagen einreichen, damit der Strafbefehl nicht rechtskräftig wird. Legst du also keinen Einspruch ein, bist du nach diesen 10 Tagen verurteilt. Wenn dir eine schriftliche Befragung zugeschickt wird, dann beantworte diese auf keinen Fall, auch wenn du dazu aufgefordert wirst. Du kannst den Brief ignorieren, ohne dass daraus negative Folgen für dich resultieren. Wenn du einen anderweitigen Brief, bekommst, melde dich am besten einfach bei uns.

Wenn du nicht weisst, wie eine schriftliche Einsprache zu formulieren ist, findest du auf unserer Website eine Vorlage (https://zack.noblogs.org/?page_id=219).

Melde dich in jedem Falle bei zack@immerda.ch oder über Signal (zacktirep.57), falls du Post bekommst, damit wir wissen, was Polizei und Staatsanwaltschaft gerade so treiben, und damit wir das weitere Vorgehen gemeinsam mit dir koordinieren und dich unterstützen können.

Willst du mit uns auf verschlüsseltem Weg eine E-Mail schreiben? Auf der ZACK Webseite ist der PGP-Schlüssel zu finden.

Falls du emotionale Unterstützung und nicht nur rechtliche Unterstützung in dieser Sache brauchst, melde dich ebenfalls bei uns.

Repression trifft einzelne, gemeint sind wir alle!

»Mehr Infos zu möglichen Briefen die kommen sind auf der Website zu finden!

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